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Sep 8 / Admin

Die neue Kursgewinnsteuer in Oesterreich

Bereits seit Anfang des Jahres 2011 sind Anleger erstaunt über die neuen Versteuerungspläne in Österreich. Ursprünglich sollte bereits zum 01.01.2011 in der Republik die sogenannte Kursgewinnsteuer zur Versteuerung von Aktiengewinnen eingeführt werden. Ziel der Kursgewinnsteuer ist es, sämtliche Kursgewinne sowie Dividenden grundsätzlich mit 25 % zu besteuern. Dieses neue Verfahren ist deutlich an das deutsche Verfahren zur Abgeltungssteuer angelehnt. Allerdings konnte der Termin nicht eingehalten werden und wurde nun schon zweimal verschoben. Der neue Termin an dem die Kursgewinnsteuer in Österreich eingeführt werden soll, ist der 01.04.2012.

Die deutsche Variante: Abgeltungssteuer

Als Quellensteuer auf kapitale Erträge bekannt, wird eine Abgeltungssteuer immer direkt an der Quelle, demnach bei dem zahlungspflichtigen Schuldner der Erträge oder eben einem Kreditunternehmen bzw. Bank erhoben, geblockt und in Folge abgezogen. Die Festlegung der Berechnung ist immer unabhängig von dem persönlichen Steuersatz des einzelnen Steuerschuldners. Hierbei ist es so zu verstehen, das die Einkommenssteuer, welche immer auf Kapitalerträge fällt, generell schon abgegolten ist. Diese Situation stellt einen Unterschied zu der Kapitalertragssteuer ohne jegliche Abgeltungswirkung dar, denn einen höheren Steuersatz des Einkommenspflichtigen vorrausgesetzt, erzielt er mit einer pauschalen Steuer einen deutlichen Vorteil. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten gilt bereits ein bestimmtes Kapitalertrags- Abgeltungssteuerverfahren, jedoch werden bei vielen Ländern zumeist nur Zinsen und Dividenden miteinbezogen, wobei Deutschland auch die Wertsteigerung des Kapitalvermögens mit seiner Abgeltungssteuer besteuert.


Die alte österreichische Regelung

Bisher galt in der Republik die damalige Abgeltungssteuer in Höhe von 22 %, wobei hier das sogenannte Endbesteuerungsgesetz die formgebende Rechtsgrundlage bildete. Diese wurde nochmalig im Jahre 1996 überarbeitet. Die Steuer wurde bisher nur auf ausgewählte Kapitalerträge erhoben, jedoch insbesondere für Dividenden und Zinsen, welche aber bereits seit dem Jahre 1996 mit den 25 % besteuert wurden. Ausnahmen waren hier die endbesteuerten KSt-pflichtigen Zertifikate. Aus Aktien resultierende Kursgewinne, welche länger als ein Jahr gehalten werden konnten, waren in Österreich bisher steuerfrei. Spekulative Gewinne waren mindestens mit einem individuellen Tarif zu versteuern oder aber wurden mit maximal 25% pauschal als Spekulationsgewinne berechnet. Die Kursgewinne aus Investfonds galten in Österreich als sogenannte Substanzgewinne und wurden, insofern auch länger als 12 Monate gehalten, mit 5 % versteuert. Für nur wenige, sogenannte schwarze Investmentfonds, also einige wenige ausländische Fonds, wurden unabhängig von deren Entwicklung mit 2,5 % vom Finanzamt berechnet. Bei Kursgewinnen waren Zertifikats-Trader komplett steuerfrei, insofern sie bei Emission einen Hebel größer 5 vorwiesen. Die Abgeltungssteuer wird in Österreich bei der auszahlenden Stelle direkt erhoben.

Schonfrist bis zum 1. April 2012

Nach deutschen Maßstäben war die alte Form der Besteuerung in Österreich also traumhaft. Das ändert sich nun mit der Einführung der Kursgewinnsteuer. Durch die verschobene Einführung erhalten die österreichischen Anleger eine Schonfrist bis zum 01.04.2012. Wie es derzeit scheint, sind CFDs allerdings von der neuen Regelung ausgenommen und Kursgewinne aus Spekulationen mit CFD werden steuerfrei sein.

Ansonsten könnte es für österreichische Anleger durchaus interessant sein, ein Depot in einem europäischen Nachbarland (z.B. Deutschland) zu eröffnen. Denn ausländische Broker führen die neue Kursgewinnsteuer nicht ab. Den Anleger entbindet dies natürlich nicht davon, die Kapitalerträge zu versteuern. Jedoch lässt sich in der Zwischenzeit ein Zinsgewinn realisieren, da die nicht abgeführten Beträge weiterhin zum Traden zur Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen:
Kursgewinnsteuer – die wesentlichen Änderungen im Überblick (Raiffeisen Bank)