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Apr 27 / Admin

Aktienkursverluste koennen Steuerlast mindern

Wer Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen erzielt hat, kann die darauf zu entrichtende Steuer möglicherweise reduzieren, wenn im selben Jahr auch Kursverluste aus Aktiengeschäften angefallen sind. Betroffene Anleger sollten sich rechtzeitig darüber informieren, denn nicht in jedem Fall wird der Verlustausgleich von den Depotbanken automatisch durchgeführt. Zudem sind auch nicht alle Aktienkursverluste ausgleichsfähig.

Kein automatischer Verlustausgleich bei mehreren oder gemeinschaftlichen Depots

So erfolgt beispielsweise immer dann kein automatischer Verlustausgleich, wenn der betreffende Bankkunde Depots bei zwei oder mehr Instituten unterhält. In diesen Fällen kann der Verlustausgleich nur im Rahmen der Steuererklärung vorgenommen werden. Auch für Gemeinschaftsdepots, die von mehreren Anlegern gemeinsam gehalten werden, ist ein automatischer Verlustausgleich nicht möglich, sodass auch hier nur der Weg über die Steuererklärung bleibt.

Nicht alle Verluste können ausgeglichen werden

Ob Aktienkursverluste steuerlich ausgeglichen werden können, hängt vor allem davon ab, wann die betreffenden Papiere gekauft beziehungsweise veräußert wurden. So können Kursverluste bei Aktien, die vor 2011 erworben wurden, steuerlich nicht berücksichtigt werden. Im Gegenzug bleiben jedoch auch die mit Aktieninvestments aus dieser Zeit erzielten Gewinne steuerfrei. Etwas komplizierter stellt sich die Situation bei nach 2010 erworbenen Aktien dar. Wurden diese zwischen Jänner und März 2012 verkauft, wären etwaige Gewinne in der Steuererklärung als Spekulationsgewinne anzugeben. Verluste ließen sich lediglich mit im gleichen Zeitraum erzielten Spekulationsgewinnen ausgleichen, wobei dies in der Regel nicht durch die Bank geschieht.

Automatischer Verlustausgleich bei den meisten Instituten ab 2013

Seit Jänner 2013 haben sich die meisten Depotbanken für eine Verfahrensweise entschieden, die für den Kunden wesentlich komfortabler ist, und nehmen den Verlustausgleich sofort automatisch vor. Wem beispielsweise im Februar eine Dividendenzahlung von 600 Euro zugeflossen ist, dem werden davon zunächst automatisch 150 Euro Kapitalertragsteuer von der Bank abgezogen. Werden dann beispielsweise jedoch im April nach 2010 erworbene Wertpapiere mit einem entsprechenden Verlust verkauft, erfolgt automatisch wenige Tage später eine Gutschrift der zuvor abgezogenen Kapitalertragsteuer auf dem Konto des Kunden. Fallen zuerst Verluste an, werden diese ein einem “Verlusttopf” erfasst und gegebenenfalls mit später im selben Jahr erzielten Gewinnen verrechnet, sodass auf diese Gewinne keine oder nur eine geringere Kapitalertragsteuer zu zahlen ist.

Keine Verlustvorträge in Folgejahre

Eine Berücksichtigung von Verlusten im Folgejahr ist allerdings nicht möglich. Daher kann es sich durchaus lohnen, bei angefallenen Verlusten andere Aktien mit Gewinn zu verkaufen und umgehend wieder zurückzukaufen, wenn man sie eigentlich länger halten möchte. So kann der zwischenzeitlich realisierte Gewinn steuerfrei vereinnahmt werden, und bei einem späteren Verkauf erzielte weitere Gewinne würden eine geringere Steuerlast nach sich ziehen. Allerdings sollten dabei Kursrisiken und anfallende Gebühren nicht übersehen werden. Ein Ausgleich ist übrigens nicht nur für Dividenden, sondern auch für Anleihezinsen möglich, allerdings nicht mit Sparbuchzinsen.

Weiterführender Artikel:
Einführung der Kursgewinnsteuer in Österreich