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Mrz 27 / Admin

Wie eroeffnet man ein Aktiendepot?

Bevor man an der Börse so richtig loslegen kann, braucht man neben einem Konto ein sogenanntes Aktiendepot. Darunter kann man sich ein Konto vorstellen, auf dem die Aktien gelagert werden. Auch wenn man dort kein Girokonto hat, kann man das Aktiendepot quasi bei jeder Bank eröffnen. Aber es bietet sich trotzdem an, das Aktiendepot auch bei der Bank zu eröffnen, die das Girokonto führt, da so der Abwicklungsprozess erheblich erleichtert wird. Seit einigen Jahren besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, Börsengeschäfte über die Discount Broker abzuwickeln. Ein anderer Begriff für diese Banken, der den meisten geläufiger ist, ist Direktbank. Diese Banken zeichnen sich durch verbraucherfreundliche Geschäftszeiten und günstigere Gebühren aus. Allerdings muss man hier in der Regel auf den direkten Kundenkontakt zu einem Bankberater verzichten.

Wenn man als Verbraucher nun beginnt, Aktien zu kaufen, dann werden die Kosten hierfür vom Girokonto abgebucht, das deshalb auch als Verrechnungskonto bezeichnet wird. Auch der mögliche Gewinn aus Aktienverkäufen wird diesem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Neben den persönlichen Daten und der Angabe des Verrechnungskontos benötigt die Bank noch eine Bescheinigung darüber, dass man zumindest über Grundkenntnisse im Börsengeschäft verfügt. Deshalb wird man bei Eröffnung immer über das mögliche Verlustrisiko aufgeklärt. Weiterhin wird man zu den persönlichen Zielen, Interessen und dem zeitlichen Horizont der Aktientransaktionen befragt. Das Ganze wird schriftlich protokolliert und dem Anleger auch ausgehändigt.

Termingeschäftsfähigkeit
Wer hoch spekulative Wertpapiere wie Optionsscheine, Zertifikate, Futures und Optionen handeln möchte, der muss eine sogenannte Termingeschäftsfähigkeit nachweisen. Dies geschieht standardisiert über ein zusätzliches Formular, welches entweder im Deopoteröffnungsprozess oder später eingereicht werden kann. Damit wird der Erfahrungshorizont im Umgang mit diesen Papieren abgefragt. Nachgeprüft werden die gemachten Angaben in keinem Fall.